AGB Aufmaß TMG Immobilien

Allgemein
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der
TMG Immobilien. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur dann, wenn sie
ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt worden sind. Sollte eine Bestimmung dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Änderungen der nachfolgenden Bestimmungen
bedürfen der Schriftform.


Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen durch die einfache Annahme der
Kundenbestellung mit anschließender Terminvereinbarung zu Stande. Bei fernmündlicher Bestellung
ist die TMG Immobilien berechtigt, eine schriftliche Bestellung mittels Auftragsbestätigung vom Kunden
zu verlangen. Zum Auftragsumfang zählen die in der Auftragsbestätigung getätigten Angaben. Festgestellte
Mehrmengen vor Ort werden protokolliert und nach Rücksprache mit dem Kunden erfasst bzw.
zusätzlich in Rechnung gestellt. Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen vor, bei oder nach
Vertragsschluss bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das
Schriftformerfordernis.


Übermittlung von Aufmaßunterlagen
Die Übermittlung der Aufmaßunterlagen erfolgt per Email als .pdf-Datei. Die .ifc. .dxf oder .dwg-
Formate werden ebenso per Email ausgeliefert, sofern diese ausdrücklich bestellt wurden.


Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise werden nach unserer zur Zeit aktuellen Preisliste berechnet.
Unsere Rechnungen sind in der Regel sofort rein netto zahlbar, sofern kein abweichendes
Zahlungsziel auf der Rechnung genannt ist. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht
gegenüber unseren Zahlungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von
der TMG Immobilien unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


Liefertermine und -fristen
Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit dem Folgetag des vereinbarten
Vor-Ort-Termines, sofern dieser nicht abgesagt wird und keine Umstände vorliegen, die den
vereinbarten Vor-Ort-Termin unmöglich machen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen
Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen und sonstiger vertraglicher Verpflichtungen voraus. Werden diese
Voraussetzungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem
Umfang.


Gewährleistung & Haftung
Für bei Gefahrübergang mangelhafte Leistungen, welche nicht der vertraglich vereinbarten
Beschaffenheit entsprechen, leisten wir Gewähr nach Werkvertragsrecht.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:


Der Kunde hat unsere Aufmaßunterlagen unverzüglich zu untersuchen und zu prüfen. Unvollständige
und unrichtige Aufmaßunterlagen sowie bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare
Mängel sind uns unverzüglich - spätestens jedoch binnen 2 Wochen ab Übermittlung schriftlich und
mit möglichst genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln beginnt die
Frist mit Entdeckung und beträgt 1 Woche. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige gelten die
Aufmaßunterlagen als genehmigt. Rechtzeitig angezeigte Mängel sind von der TMG Immobilien durch
kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu beseitigen. Zur Nachbesserung hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Die TMG Immobilien haftet grundsätzlich nur für Schäden,
welche durch sie selbst oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden. Die Haftung der TMG Immobilien ist auf den nach den gewöhnlichen Umständen eintretenden
Schaden begrenzt, es sei denn, die Haftung ist auf ein vorsätzliches Verhalten zurückzuführen.
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.


Eine hierüber hinausgehende Mängelhaftung auf Schadensersatz ist – egal aus welchem
Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche für Verschulden
bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf
Ersatz von Sachschäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Fall, dass anstelle eines
Schadensersatzanspruches, ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen geltend gemacht wird.
Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend bei einer persönlichen
Haftung unserer Aufmaßtechniker, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unbeachtet der übrigen
Vorschriften dieser AGB ist jegliche Haftung auf € 500.000 für Vermögensschäden und Sonstige
Schäden und auf € 2 Mio. für Personenschäden begrenzt.

 

Flächen werden nach der augenscheinlichen Nutzung vor Ort in Wohnflächen, beziehungsweise Nutzflächen unterscheiden und so gekennzeichnet, sollte es sich bei offensichtlich um Wohnwirtschaftlich genutzte Flächen um Nutzflächen handeln, da deren Ausbau noch nicht genehmigt wurde, ist dies der TMG Immobilien über die Auftragsbestätigung mitzuteilen, andernfalls kann für eine falsche Bezeichnung als Wohnfläche keine Haftung übernommen werden. Sollten beim Aufmaß Zweifel bestehen, ob es sich bei den Flächen um Wohn- oder Nutzflächen handelt und es keinen Nachweis dafür gibt, dass es sich um Wohnflächen handelt, werden solche Flächen als Nutzflächen deklariert.


Eigentumsvorbehalt
Die TMG Immobilien behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand (Aufmaßunterlagen bzw.
Rohdateien) vor. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten
Zahlungsverpflichtungen aus der laufenden Geschäftsverbindung gegenüber der TMG Immobilien erfüllt hat.
Vorher ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an Dritte nicht statthaft. Gleichzeitig steht
die Übertragung des Nutzungsrechts an den von der TMG Immobilien erstellten und urheberrechtlich
geschützten Leistungen unter der Bedingung des vollständigen Zahlungseingangs der
Gesamtforderung der TMG Immobilien aus der Geschäftsverbindung. Kommt der Kunde mit seiner
Zahlungsverpflichtung gegenüber der TMG Immobilien in Verzug, so ist diese berechtigt, die Nutzung der
urheberrechtlich geschützten Werke zu untersagen, bis ein vollständiger Zahlungsausgleich erfolgt ist.

 

Architektenleistung
Die erstellten Aufmaße dienen zur Vorlage bei Finanzinstituten oder Gerichten und können auch als Grundlage für Nachgenehmigungen von Flächen dienen, sie sind aber kein Ersatz für einen Architekten, sondern dessen Arbeitsgrundlage. Gerade bei Nachgenehmigungen ist zwingen noch ein Architekt hinzuzuziehen. Sollte dies nicht geschehen, übernimmt die TMG Immobilien keine Haftung für die Folgen oder Mehrkosten.


Widerrufsbelehrung
Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher und ist Vertragsbestandteil.
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der


TMG Immobilien
Lindenstraße 28
77791 Berghaupten
Deutschland
Email: timo.geppert@tmg-immobilien.de
Telefon: 017632583542


mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus,
dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.


Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die
Dienstleistung/Werkleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte
Dienstleistungen/Werkleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen/Werkleistungen entspricht. Im Übrigen sind die empfangenen Leistungen spätestens
nach 14 Tagen zurückzugewähren.


Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlisch gemäß §356 Abs. 4 BGB bei diesem Werkvertrag, wenn
- wir die Werkleistung vollständig erbracht haben
- und mit der Ausführung der Werkleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre
ausdrückliche Zustimmung gegeben haben, mit der Ausführung der Werkleistung zu beginnen
- und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei
vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.


Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie aller
Rechtsstreitigkeiten ist 77791 Berghaupten. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.


Berghaupten, 20.03.2023

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Timo Geppert

Immobilienmakler IHK Objektbesichtiger Vermessungstechniker Hausverwalter Wirtschaftsingenieur B. Eng.

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